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Adocom und einseitige Rechtsgeschäfte

Rechtsgeschäfte sind wie jeder Kaufmann weiß 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Also beide sind sich einig und stimmen dem Vertrag zu ob schriftlich oder mündlich ist erst mal egal, das ist nur wichtig wenn es um den Beweis des Vertrages geht.

Anders als bei der uns mittlerweile bekannten Firma Adocom. Naja, nicht ganz, bei Ihren Referenzkunden (die sie ja nur aufnehmen um sich in der Region bekannter zu machen und damit auch gar kein Geld verdienen wollen), da bestehen sie auf jeden Vertrag, sowie die Unterschrift auf dem Vertrag ist kann nicht mehr dran gerüttelt werden, selbst wenn der Kunde (sorry, Partner) sich eine Minute nach Unterzeichnung überlegt das er die Dienstleistung doch nicht will oder vor dem Vertragsbeginn widerruft.

Was das Vertragsverhältnis zu Mitarbeitern angeht sieht es die Firma Adocom da nicht so genau, zumindest wenn es zum Vorteil der Firma Adocom ist.

Da sitzt Herr Gernot Nowack (Geschäftsführer der Firma Adocom) an einem Freitag in Hamburg im Büro der Firma Adocom, an diesem Tag ist Bürotag für Mitarbeiter der Firma an dem unter anderem Einzelgespräche geführt werden. Ein Mitarbeiter wird zu ihm ins Büro gebeten und von Herrn Gernot Nowack folgendermaßen begrüßt: “Du gehst mir sowas auf den Sack, ich habe überhaupt keinen Bock mehr auf dich.” Nun gut, darüber mag man denken was man will, aber eine etwas freundlichere Begrüßung wäre vielleicht schon drinnen gewesen. Nun wettert Herr Nowack erst mal über die Leistungen des Mitarbeiters und das er damit unzufrieden ist und die sich steigern müssen, er schlägt eine Vereinbarung vor das der Mitarbeiter im nächsten Monat eine gewisse Anzahl an Verträgen schreiben muss ansonsten würde er seine Kündigung bekommen. Bis auf die Begrüßung ist das ja auch alles korrekt, nun geschieht jedoch etwas was etwas komisch ist. Herr Nowack schreibt diese Vereinbarung auf einen Wochenbericht der bereits von dem Mitarbeiter und seinem damaligem Niederlassungsleiter unterschrieben war und unterzeichnet sie ohne den Mitarbeiter oder die Führungskraft gegenzeichnen zu lassen. Ob so ein Verhalten rechlich einwandfrei ist bezweifle ich hier mal da in diesen Wochenberichten verbindliche Vereinbarungen getroffen werden und diese von beiden Parteien gegengezeichnet werden aber es geht ja noch weiter.

2 Wochen später, wieder an einem Freitag, wieder an einem Bürotag. Der Niederlassungsleiter von vor 2 Wochen ist mittlerweile gekündigt worden und ein Niederlassungsleiter aus Berlin hat die Führung kommissarisch übernommen. Der Mitarbeiter wird wieder zu einem Einzelgespräch gebeten und hier werden ihm 3 Möglichkeiten dargelegt.

1. Er unterschreibt einen Aufhebungsvertrag und bekommt einen neuen Vertrag mit 800,- Euro weniger Gehalt, dieser gilt ab sofort.

2. Er bekommt eine Änderungskündigung und hat die Möglichkeit sich innerhalb der nächsten 3 Wochen zu entscheiden den neuen Vertrag zum nächsten Monat anzunehmen.

3. Er bekommt die Änderungskündigung und nimmt den neuen Vertrag nicht an und ist damit zum Ende des Monats arbeitlos.

Sein bisheriger unbesfristeter Arbeitsvertrag wird auf keinen Fall weitergeführt werden obwohl dieser Mitarbeiter nicht ein Mal eine Abmahnung von der Firma Adocom bekommen hat.

Die rechtsverbindliche Vereinbarung von Herrn Nowack, der immerhin Inhaber und Geschäftsführer der Firma und damit auch Vollkaufmann ist, spielt auf einmal keine Rolle mehr, sie wird kurz durchgelesen und dann zur Seite gelegt. Der Mitarbeiter hat zwischen diesen Möglichkeiten zu wählen und Ende.

Was zeigt uns das? Verträge sind für die Firma Adocom unwichtig, mit genügend Druck und Einschüchterung wird man die schon kippen, ob das nun rechtmäßig ist oder nicht, die werden schon nicht vor Gericht gehen. Übrigens, Arbeitsgerichte schmettern solche Änderungskündigungen in der Regel locker ab, man kann sich aber wohl auch 100%ig sicher sein das wenn man den Weg vors Gericht wählt die ordentliche Kündigung in seinen Briefkasten fällt.

Ich würde sowas ganz klar einseitige Rechtsgeschäfte nennen die unter Druck geschlossen wurden und dazu noch nachträglich auf Unterlagen festgehalten wurden die bereits vom Mitarbeiter unterschrieben waren. Rechtlich extrem Fragwürdig.

  1. rudim
    13. November 2009 um 12:45 | #1

    Das ist schrecklich. Hätte nie gedacht, dass sowas praktiziert wird.
    Aber anscheinend gibt es auch ähnliches von der Firma Euroweb, wie in eingen Blogs zu lesen.
    Ich finde es gut, dass jemand wie der Autor dieses Blogs derartige Dinge an die Öffentlichkeit bringt.

  2. Vero Körsta
    3. Februar 2011 um 16:34 | #2

    Nun ja, Dinge können manchmal wirklich trivial erscheinen. Herzlichen Dank für die Erklärungen :-)

  1. Keine Trackbacks bisher.

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